Das Bundesgericht rügt das SEM, es lege die Rechtsprechung zur Anerkennung von Staatenlosigkeit zu restriktiv aus. Die Richter anerkennen die Staatenlosigkeit eines syrischen Kurden, der "vernünftige Gründe" hatte, sich während des Krieges in Syrien nicht einbürgern zu lassen.
Das Kindswohl im Zentrum eines verwaltungsgerichtlichen Entscheids – obwohl die Gefährdung bei einer Rückkehr in erster Linie dadurch begründet war, dass das Kind sich schon während des Verfahrens in der Schweiz aufhielt.
Da der Tochter eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Ehepaars Gefahren in Somalia drohen könnten und die Aufenthaltssituation in Kenia unklar ist, sollen diese Umstände durch das SEM genauer abgeklärt werden im Rahmen eines Antrags um Erteilung eines humanitären Visums.
Berufungsverhandlungen sind – auch oder gerade wenn es um einen Härtefall bei einer Landesverweisung geht – grundsätzlich mündlich durchzuführen. So wird der Sachverhalt vollständig ermittelt und der Betroffene erhält Gelegenheit, gehört zu werden und Beweisanträge zu stellen.
BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, publiziert als BGE 150 I 93
Das Bundesgericht entwickelt seine Rechtsprechung zum Aufenthalt gestützt auf den in Art. 8 EMRK verankerten Anspruch auf Schutz des Privatlebens weiter: Urs Ebnöther beleuchtet verschiedene Aspekte des neusten Urteils, in welchem es um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die vorläufig aufgenommenen Beschwerdeführenden ging.
Obergericht des Kantons Aargau, WPR.2024.24, Urteil vom 15. März 2024
Das Obergericht des Kantons Aargau verweigert die Verlängerung der Ausschaffungshaft im Falle eines bereits seit sechs Monaten inhaftierten Algeriers. Mangels konkreter Aussichten auf eine Antwort der von den Vollzugsbehörden angefragten algerischen Behörden sei das Übermassverbot verletzt.
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, VB.2023.00695, Urteil vom 10. Januar 2024
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erteilt einem verschuldeten Aufenthalter die Niederlassungsbewilligung in Anerkennung seiner Sanierungsbemühungen durch Schuldenumschichtung.
Die vorzeitige Löschung einer Landesverweisung aus dem SIS kann von den Betroffenen zwar jederzeit verlangt werden, die Voraussetzungen dazu werden vom Bundesverwaltungsgericht aber äusserst restriktiv umschrieben.
Ein Richter wird vom Migrationsamt vorgängig einer Ausreisefristverfügung um seine Meinung gefragt und gibt konkret Auskunft. Das geht nicht an, entscheidet das Bundesgericht und schickt diesen im Verfahren um die Ausreisefristansetzung in den Ausstand.