Schulthess Logo

Migrationsrecht > Rechtsprechung > Bund > Migrationsstrafrecht Landesverweis > Mündliche Berufungsverhandlung bei Landesverweis

Mündliche Berufungsverhandlung bei Landesverweis

Mündliche Berufungsverhandlung bei Landesverweis

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Mündliche Berufungsverhandlung bei Landesverweis

Der vorliegende Fall beschäftigte das Bundesgericht bereits zum zweiten Mal: Zunächst hatte das Bundesgericht die Angelegenheit an das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt zur neuen Entscheidung über die Landesverweisung zurückgewiesen.

Nach der Rückweisung entschied der Präsident des Appellationsgerichts, dass die ergänzende Urteilsbegründung im schriftlichen Verfahren ergehe – unter Hinweis auf Art. 406 Abs. 1 lit. a StPO. Anschliessend bestätigte es sein ursprüngliches Urteil und ordnete erneut eine Landesverweisung für 10 Jahre an.

Das Bundesgericht erwägt, dass das Berufungsverfahren gemäss Art. 406 StPO grundsätzlich mündlich ist und nur bei abschliessend umschriebenen Ausnahmefällen schriftlich durchgeführt werden kann. Eine Berufung kann im schriftlichen Verfahren behandelt werden, wenn ausschliesslich Rechtsfragen zu entscheiden sind oder ausschliesslich Massnahmen im Sinne von Art. 66-73 StGB angefochten sind. Ein Verzicht auf eine öffentliche Verhandlung muss sodann im Einzelfall auch mit Art. 6 Ziff. 1 EMRK vereinbar sein.

iusNet MigR 24.07.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.