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Anerkennung der Staatenlosigkeit eines Kurden aus Syrien

Anerkennung der Staatenlosigkeit eines Kurden aus Syrien

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

Anerkennung der Staatenlosigkeit eines Kurden aus Syrien

Der Beschwerdeführer, ein Kurde aus Syrien, wurde nach seiner Asylgesuchstellung in der Schweiz vom SEM wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzuges vorläufig aufgenommen. Vor seiner Flucht hatte er für rund drei Jahre in Syrien gelebt, früher im Irak. Er besitzt keine Staatsangehörigkeit. Das SEM lehnte sein Gesuch um Anerkennung der Staatenlosigkeit ab, mit der Begründung, der Beschwerdeführer hätte sich während seines Aufenthaltes in Syrien einbürgern lassen können, was er grundlos unterlassen habe. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Rügen des Beschwerdeführers als erste Gerichtsinstanz ab.

iusnet MigR 24.07.2024

 

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