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Aktueller Fachbeitrag

Im Fokus

Vollzugshindernisse sind bereits bei der Prüfung der Anordnung einer Landesverweisung zu berücksichtigen

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis
Weiterhin bereitet die Landesverweisung von Personen aus dem Asylbereich rechtliche Unsicherheiten: Das Bundesgericht weist einen Fall an das Obergericht zurück, damit dieses sich mit allfälligen Vollzugshindernissen im Rahmen der Härtefallprüfung genauer auseinandersetzt.
iusNet MigR 27.11.2024

Kurzfristige Festhaltung rechtswidrig, wenn Dublin-Haft möglich wäre

Rechtsprechung
Zwangsmassnahmen
Das Verwaltungsgericht Zürich stellt die Rechtswidrigkeit einer kurzfristigen Festnahme fest. Sobald der Zweck der Haft die Überstellung der ausländischen Person in einen Dublin-Staat ist, müssen die Bestimmungen über die Dublin-Haft zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Person illegal in der Schweiz aufhält und hier kein Asylgesuch eingereicht hat.
iusNet MigR 27.11.2024

Keine unentgeltliche Rechtspflege bei treuwidriger Prozessführung

Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Trotz Gutheissung der Beschwerde in einem Familiennachzugsverfahren lehnt das Verwaltungsgericht St. Gallen den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und - verbeiständung ab. Die tibetische Beschwerdeführerin hatte ihre eigentliche Herkunft aus Indien erst im Beschwerdeverfahren offengelegt.
iusNet MigR 27.11.2024

Härtefallbewilligung de lege ferenda für Sans-Papier-Lernende

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel
Im Fall einer 25-jährigen Sans-Papier, die eine Lehrstelle gefunden hat, zieht das Bundesverwaltungsgericht zur Bewilligungserteilung die allgemeine Härtefallbestimmung von Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG heran, weil sich die spezifische Verordnungsbestimmung in Art. 30a VZAE zu Gunsten der jungen Frau ändern wird bzw. bereits geändert hat (aber noch nicht direkt zur Anwendung gelangt).
iusNet MigR 27.11.2024

Gute Prognose im Hinblick auf nachhaltige Loslösung der Sozialhilfe trotz früherer Alkoholsucht

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf
Eine kenianische Küchenhelferin, die sich erst kurz vor dem kantonalen Wegweisungsurteil von der Sozialhilfe lösen konnte, erfüllt laut Bundesgericht den Widerrufsgrund des Sozialhilfebezuges nicht: Dank einer überwundenen Alkoholsucht kann der alleinstehenden Frau, die sich seit gut 20 Jahren in der Schweiz aufhält, eine gute Integrationsprognose gestellt werden.
iusNet MigR 27.11.2024

Eingehende aussagepsychologische Würdigung in einem nachehelichen Härtefallverfahren

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf
Das Verwaltungsgericht Aargau analysiert äusserst akribisch die Aussagen einer Frau, die geltend macht, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Bejahung des Härtefalls trotz Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.
iusNet MigR 27.11.2024

Die Zustimmungskompetenz des SEM geht zu weit und verstösst gegen das Gewaltenteilungsprinzip. Das Ende einer bewegten Geschichte zum Zustimmungsverfahren?

Kommentierung
Verfahrensrecht
In einem selten gesehenen Kraftakt hebelt das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bestimmung zum Zustimmungsverfahren teilweise aus: Im Falle von Anspruchsbewilligungen, über die bereits eine kantonale Gerichtsinstanz positiv entschieden hat, verliert das SEM das Recht, in einem Zustimmungsverfahren sein Veto einzulegen.
iusNet MigR 25.09.2024

Express-Fortbildung Migrationsrecht für Anwältinnen und Anwälte

Veranstaltungen
Wir freuen uns, Sie zu den Referaten und - bei Durchführung an der Universität - dem anschliessenden Bier und Brezel-Apéro begrüssen zu dürfen. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, Sie im jeweiligen Fachgebiet praxisnah über aktuelle Entwicklungen zu orientieren und Ihnen die wichtigsten Bundesgerichtsurteile des letzten Jahres und deren Tragweite zu erläutern. Sie haben die Möglichkeit, das ganze Programm oder auch nur einzelne Abende zu buchen. Diese Veranstaltungen richten sich primär an Anwältinnen und Anwälte, stehen aber auch allen anderen interessierten Personen offen.
25.09.2024

Spezialisierungsmodul Migrationsrecht

Veranstaltungen
Im Modul werden die gesetzlichen Grundlagen zum Ausländer- und Freizügigkeitsrecht sowie zum Asylrecht vermittelt. Das Ausländerrecht wird in einem historischen, demografischen, ökonomischen und geopolitischen Kontext thematisiert und die freizügigkeitsrechtliche Öffnung der Schweiz zu Europa nachgezeichnet. Nach einem historischen Rückblick auf verschiedene Phasen der Immigration in die Schweiz und der Beschreibung der verschiedenen Facetten und Dimensionen der aktuellen Immigration werden die Rechtsquellen verschiedener Ebenen und deren Bedeutung für die Rechtsstellung der Immigrant/innen behandelt. Eingehend erörtert werden diverse Einwanderungsgründe und deren Voraussetzungen. Auch werden die Gründe, die zum Verlust des Anwesenheitsrecht führen können, dargestellt. Im Weiteren werden den Teilnehmenden die grundlegenden Rechtsakte im Kontext von Flucht vermittelt und sie erhalten eine Einführung ins internationale Flüchtlingsrecht und das Flüchtlingsrecht in Europa. Wesentliche Bestandteile des Moduls sind das Kennenlernen des Schweizerischen Asylrechts mit einer kritischen Auseinandersetzung des Asylverfahrens und die praxisbezogene Anwendung der erworbenen Kompetenzen anhand konkreter Fallbeispiele.
28.04.2025 bis 02.06.2025

Pressespiegel

Asylrecht
Gutachten zur Altersschätzung | Wissenschaftliche Grundlagen | Alternativer Ansatz für die Interpretation
Expertises médico-légales pour l'estimation de l'âge: fondament scientifique, limites et perspectives futures
Verbleiberechte (FZA / EMRK)
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums | Grundleistungen im AsylbLG | Verfassungsrechtliche Einordnung
Einführung der Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsrecht
Verbleiberechte (FZA / EMRK)
Gemeinschaftsbasierte Aufnahmeprogramme | Neustart im Team | Kanada als Pionier
Community Sponsorships als fester Bestandteil der Flüchtlingsaufnahme
Verbleiberechte (FZA / EMRK), Verfahrensrecht
Externalisierung des Asylverfahrens | Delegierte Schutzverantwortung | Sichere Drittstaaten
«Drittstaatenlösungen» – eine rechtliche Einordnung

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