Asylrechtliche Härtefallbewilligung für junge Afghanen nach Aufenthalt von sieben Jahren
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt dem SEM, dass bei einer besonders fortgeschrittenen Integration asylrechtliche Härtefallbewilligungen auch im Falle von Einzelpersonen nicht erst nach acht bis zehn Jahren erteilt werden können.
Kein Einreiseverbot bei leichter Kriminalität einer EU-Bürgerin
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Schwere des Verschuldens und die Rückfallgefahr bei einer jungen Trickbetrügerin aus Österreich. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot, das die Freizügigkeitsrechte einschränken würde, unzulässig sei.
Verweigerung des Kantonswechsels darf nicht zu ungeprüfter Wegweisung aus der Schweiz führen
Der Kanton Solothurn weist ein türkisches Ehepaar in Verweigerung des Kantonswechsels in den Kanton Tessin weg, obschon dieses dort gar keine Aufenthaltsbewilligung mehr innehat. Das Bundesgericht sieht darin eine faktische Wegweisung aus der Schweiz und verlangt daher von den Solothurner Behörden, sich umfassend mit den Wegweisungs- bzw. Widerrufsgründen zu befassen.
Anerkennung der Staatenlosigkeit eines Kurden aus Syrien
Das Bundesgericht rügt das SEM, es lege die Rechtsprechung zur Anerkennung von Staatenlosigkeit zu restriktiv aus. Die Richter anerkennen die Staatenlosigkeit eines syrischen Kurden, der "vernünftige Gründe" hatte, sich während des Krieges in Syrien nicht einbürgern zu lassen.
Nachträglicher Familiennachzug eines Kindes trotz «fait accompli» zur Wahrung des Kindeswohles geschützt
Das Kindswohl im Zentrum eines verwaltungsgerichtlichen Entscheids – obwohl die Gefährdung bei einer Rückkehr in erster Linie dadurch begründet war, dass das Kind sich schon während des Verfahrens in der Schweiz aufhielt.
Möglichkeit des «indirekten» Familiennachzugs über ein humanitäres Visum für Kind aus Somalia
Da der Tochter eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Ehepaars Gefahren in Somalia drohen könnten und die Aufenthaltssituation in Kenia unklar ist, sollen diese Umstände durch das SEM genauer abgeklärt werden im Rahmen eines Antrags um Erteilung eines humanitären Visums.
Berufungsverhandlungen sind – auch oder gerade wenn es um einen Härtefall bei einer Landesverweisung geht – grundsätzlich mündlich durchzuführen. So wird der Sachverhalt vollständig ermittelt und der Betroffene erhält Gelegenheit, gehört zu werden und Beweisanträge zu stellen.