Schuldenumschichtung als taugliche Sanierungsmassnahme
Schuldenumschichtung als taugliche Sanierungsmassnahme
Schuldenumschichtung als taugliche Sanierungsmassnahme
Der aus Sri Lanka stammende Aufenthalter hatte während seiner jahrzehntelangen Anwesenheit in der Schweiz beträchtliche Schulden angehäuft, weswegen er vom Migrationsamt des Kantons Zürich wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft verwarnt worden war. In der Folge vermochte er die betriebenen Forderungen nach und nach durch Vereinbarung von Abschlagszahlungen und mit finanzieller Unterstützung seines Familien- und Freundeskreises abzubauen und umzuschichten. Im Verfahren und in der Erteilung der Niederlassungsbewilligung stellte das Migrationsamt jedoch seine wirtschaftliche Integration weiterhin in Abrede. Mit der Umschichtung der Schulden habe lediglich ein Gläubigerwechsel stattgefunden, ohne dass der Beschwerdeführer hierbei eine eigene Integrationsleistung erbracht habe.
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