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Recht; a

FZA-Arbeitnehmereigenschaft verneint bei nur beschränkten und unregelmässigen Arbeitseinsätzen

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige
Trotz der nicht in Frage gestellten Rechtsprechung, wonach im Bereich des FZA ein Anspruch auf eine Erwerbstätigenbewilligung auch durch Teilzeitarbeitseinsätze begründet werden kann, sofern diese nicht völlig untergeordnet und unwesentlich sind, verneint das Bundesgericht nach einer öffentlichen Beratung im konkreten Fall die Arbeitnehmerinneneigenschaft wegen der Unregelmässigkeit der (Temporär-)Arbeitseinsätze.
iusNet MigR 20.03.2024

Darf einer Hauswirtschaftsangestellten der Stellenwechsel verboten werden?

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige

Bundesverwaltungsgericht, F-3190/2022, Urteil vom 12. Januar 2024, noch nicht rechtskräftig

Aufenthaltsbewilligungen werden in der Praxis trotz unklarer Gesetzeslage mitunter an die Bedingung geknüpft, der Stellenwechsel sei bewilligungspflichtig bzw. gar nicht erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit einem solchen Fall beschäftigt.
iusNet MigR 20.03.2024

Unzulässigkeit einer Eingrenzung, wenn konkreter Massnahmenzweck unklar

Rechtsprechung
Zwangsmassnahmen

Obergericht AG, WPR.2024.9, Urteil vom 7. Februar 2024

Administrativmassnahmen im Hinblick auf den Vollzug einer Wegweisung müssen stets verhältnismässig und in diesem Sinne einen geeignet sein, einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Wird der Zweck von der verfügenden Behörde nicht klar definiert, ist die Massnahme, vorliegend eine Eingrenzung, unverhältnismässig und folglich unzulässig.
iusNet MigR 20.03.2024

9. Schweizer Asylsymposium

Veranstaltungen
Verbleiberechte (FZA / EMRK)
Donnerstag, 2. Mai 2024 - 8:00 bis Freitag, 3. Mai 2024 - 12:45
Freiwillige und Flüchtlingsgemeinschaften tragen überall auf der Welt entscheidend zum Schutz von Flüchtlingen bei. Wie unverzichtbar dieses Engagement ist, wird oft erst in Zeiten der Krise sichtbar. Wie kann dieses Potenzial auch ausserhalb von akuten Krisen genutzt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, das zivilgesellschaftliche Engagement als festen Bestandteil im Schweizer Asylwesen zu verankern?