Richter gilt wegen Telefonat mit dem Migrationsamt als voreingenommen und muss in den Ausstand
Richter gilt wegen Telefonat mit dem Migrationsamt als voreingenommen und muss in den Ausstand
Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Richter gilt wegen Telefonat mit dem Migrationsamt als voreingenommen und muss in den Ausstand
Das Migrationsamt des Kantons Luzern verweigerte einem Staatsangehörigen aus Belarus die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und wies diesen aus der Schweiz weg, was das Kantonsgericht bestätigte. Die Wegweisung wurde in der Folge rechtskräftig und der Belarusse verpflichtet, die Schweiz nach Abschluss eines laufenden Strafverfahrens bzw. nach Beendigung einer allfällig zu verbüssenden Freiheitsstrafe zu verlassen.
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