Durch den Machtwechsel in Syrien haben sich die Sachverhaltsvoraussetzungen in Bezug auf die Zumutbarkeit und Möglichkeit der Passbeschaffung grundsätzlich geändert. Das SEM muss diese Fragen neu beurteilen.
Das Bundesgericht hebt den Vollzug der Landesverweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen Staatsangehörigen vorerst auf. Die Betreuung durch die Mutter begründet ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis und fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK.
Die regelmässigen Besuchskontakte eines im Urteilszeitpunkt seit 24 Jahren in der Schweiz lebenden Kosovaren zu seinem schwerstbehinderten Sohn fallen unter den durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Anspruch auf Familienleben. Ein schwerer persönlicher Härtefall im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ist zu bejahen.
Das Bundesgericht rügt in einem Kantonswechselverfahren das Kantonsgericht Wallis, das es unterlassen hat, auf die Argumente des Beschwerdeführers zur Verhältnismässigkeit und zum Schutz des Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK einzugehen.
VGer ZH, VB.2024.00414, Urteil vom 28. August 2024
Im Rahmen der Prüfung eines Härtefalles für einen jugendlichen Sans-Papier, der eine Lehrstelle gefunden hat, darf nicht einzig auf das rechtswidrige Verhalten der Eltern abgestellt werden. Ohne Gesamtwürdigung der Umstände bzw. der Integration des Jugendlichen liegt Ermessensmissbrauch vor.
An Laienbeschwerden dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden, zumal ein Widerruf einer Niederlassungsbewilligung erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern muss sich dem Vorwurf des überspitzten Formalismus gefallen lassen.
VGer ZH VB.2024.00231, Urteil vom 12. September 2024
Für das Fehlen eines Ehewillens und damit für die Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung müssen konkrete Indizien vorliegen.