Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus
Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus
Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel
Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus
Ein 62-Jähriger niedergelassener österreichischer Staatsbürger, der in Martigny/VS geboren worden war und seither immer in der Schweiz gelebt hat, wollte aus dem Kanton Genf zurück nach Martigny, in die Wohnung seiner dort lebenden Schwester, ziehen. Die Walliser Migrationsbehörden verweigerten ihm diesen Kantonswechsel (Art. 37 Abs. 3 AIG) wegen seines langjährigen Sozialhilfebezuges. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis schützte diese Ablehnung.
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