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Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus

Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

Entscheid über Kantonswechsel setzt immer eine Verhältnismässigkeitsprüfung voraus

Ein 62-Jähriger niedergelassener österreichischer Staatsbürger, der in Martigny/VS geboren worden war und seither immer in der Schweiz gelebt hat, wollte aus dem Kanton Genf zurück nach Martigny, in die Wohnung seiner dort lebenden Schwester, ziehen. Die Walliser Migrationsbehörden verweigerten ihm diesen Kantonswechsel (Art. 37 Abs. 3 AIG) wegen seines langjährigen Sozialhilfebezuges. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis schützte diese Ablehnung.

iusNet MigR 29.01.2025

 

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