Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beurteilt ein Familiennachzugsgesuch, in welchem der Vater stets und lange vor dem DNA-Testresultat gewusst hatte, dass es sich bei den ausserehelich gezeugten Kindern um die eigenen handelte. Nach Meinung des Amtes, das sein Familiennnachzugsgesuch ablehnte, hätte er daher die Kinder viel früher in die Schweiz holen können.