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Statusänderungen / Kantonswechsel
Statusänderungen / Kantonswechsel
«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK
Das Bundesgericht macht endgültig klar, dass sich auch vorläufig aufgenommene Personen nach einer langjährigen Anwesenheit in der Schweiz auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) berufen können. Direkt gestützt auf dieses Menschenrecht ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung möglich.
Statusänderungen / Kantonswechsel
Prozeduraler Aufenthalt wird an die Frist für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht angerechnet
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stellt klar, dass die zeitliche Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nur bei einem (während der letzten fünf Jahre) ununterbrochenen Aufenthalt gestützt auf eine Bewilligung erfüllt ist. Ein lediglich prozeduraler Aufenthalt wird bei der Berechnung dieser Fünfjahresfrist nicht mitgezählt.
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Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte
Ein Aufenthalter ist trotz dem früheren Bezug von staatlichen Leistungen wirtschaftlich hinreichend integriert, um die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit dem speziellen Fall eines Start-Up-Unternehmers, der während der Gründungsphase seines Geschäfts staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen hatte.
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Härtefallbewilligung für AHV-Rentnerin trotz Sozialhilfebezug und fehlenden Deutschkenntnissen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich heisst das Gesuch einer betagten Frau mit vorläufiger Aufnahme gut und erteilt ihr nach zwölf Jahren in der Schweiz die beantragte Aufenthaltsbewilligung (Härtefallbewilligung gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 84 Abs. 5 AIG). Das Gericht hält ihr besondere persönliche Umstände zugut, die ihre Integration in wirtschaftlicher und sprachlicher Hinsicht verunmöglicht haben.
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Kantonswechselanspruch eines arbeitslosen Flüchtlings direkt gestützt auf Art. 8 EMRK
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich widerspricht dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kantonswechsel von Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsbewilligung richte sich nach der ausländerrechtlichen Bestimmung in Art. 37 Abs. 2 (und nicht Abs. 3) AIG. Bei Arbeitslosigkeit entfällt dieser Anspruch. Allerdings kommen unter Umständen Ansprüche direkt gestützt auf Art. 8 EMRK zum Tragen.