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Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern

Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern

Rechtsprechung
Einbürgerung

Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern

Die Gemeinde Romanshorn verweigerte einem seit 2006 in der Schweiz lebenden Syrer die Einbürgerung: Er sei wirtschaftlich nicht hinreichend integriert und es mangle am Erfordernis der Teilnahme am Wirtschaftsleben.  

Gemäss thurgauischen Rechtsgrundlagen wird das Kriterium der geordneten finanziellen Verhältnisse als eigenständige materielle Voraussetzung definiert und festgehalten, dass solche nicht vorliegen, wenn Steuer-, oder Krankenkassen- oder Bussenausstände bestehen oder wenn familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungspflichten nicht erfüllt werden. Der Betreibungsregisterauszug des Beschwerdeführers weist zwar keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine auf, jedoch schuldet er der Gemeinde Weinfelden nach einer Akontozahlung weiterhin noch rund CHF 11’500.- und im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bestand zudem eine Sozialhilfeschuld. Aus diesem Grund erachtete die Gemeinde die Voraussetzung der geordneten finanziellen Verhältnisse nicht als erfüllt an.  

iusNet MigR 24.01.2024

 

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