iusNet MigR 1/2024
iusNet MigR 1/2024
[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Wir freuen uns, zusammen mit Ihnen ins zweite Jahr des iusNet Migrationsrecht zu starten. Vor einem Jahr erschien der erste Newsletter – unser Angebot hat sich mittlerweile etabliert, wir haben viele positive Rückmeldungen erhalten. Geben Sie uns weiterhin Feedback, auch kritisches. Gerne orientieren wir uns bei der Auswahl von Beiträgen und Urteilen an Ihren Bedürfnissen. Im aktuellen Fachbeitrag informiert Sie Dr. iur. Valerio Priuli über die wichtigsten Entwicklungen der migrationsrechtlichen Gesetzgebung im zweiten Halbjahr 2023. Spannend sind vor allem seine Ausführungen zur laufenden Revision von Art. 50 AIG, der Bestimmung zum nachehelichen Härtefall wegen häuslicher Gewalt. Von ehelicher Gewalt bzw. der Schwierigkeit, einen solchen Sachverhalt glaubhaft zu machen, handelt ein hier zusammengefasstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. November 2023. Anders als die Migrationsbehörden schenkte das Gericht dem Gewaltopfer Glauben, obschon dem mutmasslichen Täter strafrechtlich nichts nachgewiesen werden konnte. Daneben stellen wir Ihnen diverse weitere Urteile aus der gesamten Palette des Migrationsrechts vor, die uns bemerkenswert erscheinen. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre! Ihre Redaktion iusNet Migrationsrecht |