Sechs Monate, zwei Jahre oder unbefristet? Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Anforderungen an die Verpflichtungserklärung einer Drittperson zu stellen sind, damit eine EU-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz Wohnsitz nehmen kann.
Da der Tochter eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Ehepaars Gefahren in Somalia drohen könnten und die Aufenthaltssituation in Kenia unklar ist, sollen diese Umstände durch das SEM genauer abgeklärt werden im Rahmen eines Antrags um Erteilung eines humanitären Visums.
Nur weil die allgemeine Wirtschafts- und Sicherheitslage im Iran schwierig ist, dürfen Visumsanträge von iranischen Staatsbürgern nicht pauschal mit dem Argument der nicht gesicherten Wiederausreise abgelehnt werden.
Anfang November 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens März 2025 in der Schweiz verbleiben dürfen. Er wollte damit den Betroffenen eine gewisse Sicherheit geben: Selbst bei einer Beendigung des Krieges wird der S-Status nicht von heute auf morgen aufgehoben. Welche Rechte bringt der S-Status mit sich? Und wie wird es für die Betroffenen nach dessen Aufhebung weitergehen?
Während der Coronapandemie wird einer drittstaatsangehörigen Person nach Anhaltung durch die französische Polizei und Rücksprache mit dem Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) die Einreise verweigert. Das SEM streitet die Zuständigkeit ab: Der Erstkontakt habe mit der französischen Behörde stattgefunden.
Auch wenn die Praxis zu humanitären Visa restriktiv gehandhabt wird, greift das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall ein und heisst die Beschwerde eines Afghanen und seiner Familie gut – in weiteren Fällen weist es das SEM an, die Ausgangslage genauer zu analysieren.
VGer ZH, VB.2022.00774, Urteil vom 22. Februar 2023
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob und wann ein Studiengang mit geplanter «Passerelle» hinreichend zielgerichtet im Sinne der Zulassungsvoraussetzungen des Ausländergesetzes ist.