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Bewilligungen Erwerbstätige

Bewilligungen Erwerbstätige

FZA-Arbeitnehmereigenschaft verneint bei nur beschränkten und unregelmässigen Arbeitseinsätzen

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige
Obschon eine Temporärarbeitnehmerin in gewissen Monaten genug Einsätze als Reinigungsangestellte absolvierte und hinreichend Arbeitseinkommen erzielte, um im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und des EuGH den Arbeitnehmerinnenbegriff des FZA zu erfüllen, verneint das Bundesgericht ihre Arbeitnehmereigenschaft. Es begründet dies mit der Unregelmässigkeit der Arbeitseinsätze bzw. damit, dass in einzelnen Monaten gar keine oder nur sehr geringe Arbeitsstunden ausgewiesen seien. Ausserdem dürfe im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der Prüfung einer echten wirtschaftlichen Tätigkeit miteinfliessen, dass die Beschwerdeführerin umfangreiche Unterstützungsleistungen durch die Sozialhilfe in Anspruch genommen habe. Unfall- bzw. krankheitsbedingte Arbeitsausfälle will das Bundesgericht dagegen nicht berücksichtigen.
iusNet MigR 20.03.2024

Darf einer Hauswirtschaftsangestellten der Stellenwechsel verboten werden?

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige

Bundesverwaltungsgericht, F-3190/2022, Urteil vom 12. Januar 2024, noch nicht rechtskräftig

Das SEM verweigerte die Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer Hauswirtschaftsanagestellten mit der Begründung, mit der Kündigung der Arbeitsstelle habe sie eine Bedingung nicht eingehalten: Die B-Bewilligung habe nur für die ursprünglich zugelassene Erwerbstätigkeit bei der bestimmten Familie gegolten. Das Bundesverwaltungsgericht lässt in einem ausführlich begründeten Entscheid die Frage offen, ob solche Stellenwechselverbote überhaupt zulässig sind, verpflichtet jedoch das SEM, die Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter dem Aspekt eines Härtefalles zu prüfen.
iusNet MigR 20.03.2024

Gesetzgebungsübersicht zweites Halbjahr 2023

Fachbeitrag
Bewilligungen Erwerbstätige
Der Beitrag bietet eine (weder abschliessende noch objektive) Übersicht der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Migrationsrechts im zweiten Halbjahr 2023. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagenen Revision von Art. 50 AIG – diese soll die Lage von ausländischen Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbessern.
Valerio Priuli
iusNet MigR 24.01.2024

Gesetzgebungsübersicht erstes Halbjahr 2023

Gesetzgebung
Bewilligungen Erwerbstätige
Familiennachzug
Der Beitrag bietet eine (weder abschliessende noch objektive) Übersicht der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Migrationsrechts im ersten Halbjahr 2023. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Beseitigung der Inländer:innen-Diskriminierung beim Familiennachzug.
iusNet MigR 26.07.2023

Erwerbszulassug von Drittstaatsangehörigen mit Hochschulabschluss

Kommentierung
Bewilligungen Erwerbstätige
Der Nationalrat möchte die Erwerbszulassung von Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Abschluss auf Tertiärstufe erleichtern. Er stimmt einer von der Staatspolitischen Kommission erarbeiteten Vorlage in Umsetzung der sogenannten Motion Dobler zu. Neu sollen der Kreis der von der Kontingentierung ausgenommenen Hochschulabgänger:innen erweitert und die Anforderungen an die angestrebte Erwerbstätigkeit gesenkt werden.
Valerio Priuli
iusNet MigR 22.03.2023

Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige

VGer ZH, VB.2022.00499, Urteil vom 10. November 2022

Das Verwaltungsgericht Zürich stellt den Unterschied zwischen dem sog. «Inländervorrang» und dem Kriterium des gesamtwirtschaftlichen Interesses klar. Wenn in einer Branche (Telekommunikation) ein Fachkräftemangel herrscht und die Tätigkeit der Firma einen nachhaltigen Nutzen für die Wirtschaft verspricht, so liegt die Anstellung einer drittstaatsangehörigen Kandidatin auch dann im gesamtwirtschaftlichen Interesse, wenn diese im Ausland unternehmensintern ausgebildet wurde.
iusNet MigR 22.03.2023

Erleichterung der Erwerbszulassung nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung in der Schweiz geplant

Gesetzgebung
Bewilligungen Erwerbstätige

Der Bundesrat legt die Vorlage für die Umsetzung der «Motion Dobler» vor

Die Motion Dobler (Motion 17.3067) möchte hierzulande ausgebildeten Drittstaatsangehörigen nach Abschluss des Studiums einen erleichterten Übertritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, indem diese Zulassung von den Kontingenten ausgenommen werden soll. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2022 seinen Umsetzungsvorschlag präsentiert. Die Motion soll in Art. 30 Abs. 1 AIG umgesetzt werden. Die Bestimmung soll die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtern, wenn ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Neben der Zulassung zur unselbstständigen soll auch die Zulassung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit erleichtert werden, was insbesondere der Förderung innovativer Start-Ups dienen soll.
iusNet MigR 18.01.2023