Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beurteilt ein Familiennachzugsgesuch, in welchem der Vater stets und lange vor dem DNA-Testresultat gewusst hatte, dass es sich bei den ausserehelich gezeugten Kindern um die eigenen handelte. Nach Meinung des Amtes, das sein Familiennnachzugsgesuch ablehnte, hätte er daher die Kinder viel früher in die Schweiz holen können. Das Versäumnis des Vaters, sich um eine rechtliche Vaterschaftsanerkennung zu kümmern, kommt dem Beschwerdeführer im vorliegenden Fall zugute: Der Familiennachzug der Kinder wird über die Ehefrau und Mutter abgewickelt, sodass die Nachzugsfristen als eingehalten gelten.