Kein Zustimmungsverfahren gestützt auf Art. 85 Abs. 3 VZAE im Nachgang zu einem kantonalen Beschwerdeentscheid
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich erneut mit einer Zustimmungsverweigerung des SEM zur Bewilligungsverlängerung gestützt auf die allgemeine Klausel von Art. 85 Abs. 3 VZAE zu befassen, in einem Fall, in dem zuvor die kantonale Beschwerdeinstanz die Verlängerung der Bewilligung angeordnet hatte.
Auch vorläufig Aufgenommene haben grundsätzlich das Recht, Konkubinatspartner nachzuziehen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte einen Fall zu beurteilen, in welchen das SEM auf das Gesuch einer vorläufig Aufgenommenen um Familiennachzug des Konkubinatspartners nicht eintrat mit der Begründung, der Konkubinatspartner gehöre nicht zum begünstigten Personenkreis von Art. 85 Abs. 7 AIG.
Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte
Ein Aufenthalter ist trotz dem früheren Bezug von staatlichen Leistungen wirtschaftlich hinreichend integriert, um die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit dem speziellen Fall eines Start-Up-Unternehmers, der während der Gründungsphase seines Geschäfts staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen hatte.
Nichteintretensentscheid wegen «Copy & Paste»-Beschwerde
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich kritisiert die Beschwerdeschrift eines Rechtsanwaltes scharf und verweigert das Eintreten auf dessen Beschwerde, die das Begründungserfordernis nicht erfülle.
Einreiseverbot trotz explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung
Erneut beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, unter welchen Umständen das SEM ein Einreiseverbot aufgrund von Straffälligkeit auch dann verfügen kann, wenn das Strafgericht auf eine Landesverweisung verzichtet hatte.
Betreuung einer Tochter im Ausland rechtfertigt das Zuwarten mit der Aufnahme des Ehelebens in der Schweiz nicht
Das Bundesgericht zeigt sich einmal mehr streng in Bezug auf verspätete Familiennachzugsgesuche. Eine Thailänderin, die mehr als fünf Jahre mit der Auswanderung in die Schweiz zu ihrem Ehemann wartete, erhält keine Aufenthaltsbewilligung mehr, selbst wenn sie das Zuwarten mit Betreuungspflichten in Thailand begründet.
Härtefallbewilligung für AHV-Rentnerin trotz Sozialhilfebezug und fehlenden Deutschkenntnissen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich heisst das Gesuch einer betagten Frau mit vorläufiger Aufnahme gut und erteilt ihr nach zwölf Jahren in der Schweiz die beantragte Aufenthaltsbewilligung (Härtefallbewilligung gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 84 Abs. 5 AIG). Das Gericht hält ihr besondere persönliche Umstände zugut, die ihre Integration in wirtschaftlicher und sprachlicher Hinsicht verunmöglicht haben.
Erwerbszulassug von Drittstaatsangehörigen mit Hochschulabschluss
Der Nationalrat möchte die Erwerbszulassung von Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Abschluss auf Tertiärstufe erleichtern. Er stimmt einer von der Staatspolitischen Kommission erarbeiteten Vorlage in Umsetzung der Motion Dobler zu.
Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug
Ablehnungen von Gesuchen um Familiennachzug werden oft mit den fehlenden finanziellen Mitteln begründet. Wann kann auf verbindliche Nachweise dafür verzichtet werden, dass die nachzuziehende Person in der Schweiz eine Stelle antreten kann? Das Bundesgericht hat eine Vermutung aufgestellt, welche zu den kantonalen Behörden nur beschränkt durchdringt.
Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel
Das gesamtwirtschaftliche Interesse ist daran zu messen, ob die Anstellung der Drittstaatsangehörigen einen positiven Nutzen für die Wirtschaft hat. Dabei ist die Stellung der Firma und ihr Tätigkeitsbereich entscheidend und ganz besonders die Frage, ob in der betreffenden Branche ein Fachkräftemangel herrscht.