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Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Rechtsprechung
Bewilligungen Erwerbstätige

Gesamtwirtschaftliches Interesse bei bestehendem Fachkräftemangel

Das Verwaltungsgericht Zürich greift in diesem Urteil (ausnahmsweise) in den Ermessensspielraum des zuständigen Amts für Wirtschaft und Arbeit ein: Das Amt war davon ausgegangen, dass die Firma die Kandidatin deshalb bevorzugte, weil sie unternehmensintern Kenntnisse erworben hatte. Die gezielte Ausbildung von Mitarbeitenden in Drittstaaten und späterer «Nachzug» schwäche die Förderung inländischer Arbeitnehmenden und unterlaufe das Ziel der Begrenzung der Einwanderung aus Drittstaaten. Das Verwaltungsgericht lässt dieses Argument nicht gelten, da es inhaltlich dem – im vorliegenden Fall respektierten – Inländervorrang entspricht. Das AWA hat zu Unrecht ausser Acht gelassen, dass im Telekommunikationssektor ein Fachkräftemangel besteht. Es muss gemäss Verwaltungsgericht auch berücksichtigt werden, dass die Firma in einer sehr spezifischen Branche tätig ist und somit zur Diversifikation der Schweizer Wirtschaft beiträgt, gleichzeitig seit über dreissig Jahren Arbeitsplätze und einen nachhaltigen Nutzen für den hiesigen Arbeitsmarkt schafft.

iusNet MigR 22.03.2023

 

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