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Nichteintretensentscheid wegen «Copy & Paste»-Beschwerde

Nichteintretensentscheid wegen «Copy & Paste»-Beschwerde

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Verfahrensrecht

Nichteintretensentscheid wegen «Copy & Paste»-Beschwerde

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich betrifft in materieller Hinsicht den Familiennachzug eines bereits volljährigen drittstaatsangehörigen Kindes durch seinen Schweizer Vater. Ohne dass die Vater-Kind-Beziehung aufgrund eines engen Abhängigkeitsverhältnisses durch Art. 8 EMRK geschützt wäre, findet sich für einen solchen Nachzug keine Rechtsgrundlage, weshalb denn auch das Migrationsamt sowie der verwaltungsinterne Rekursdienst das Gesuch bzw. den Rekurs ablehnte.

Bemerkenswert ist das Urteil wegen der formellen Erwägungen des Gerichtes, das die von einer professionellen Rechtsvertretung verfasste Beschwerdeschrift harsch kritisiert: Die Beschwerdeschrift entspricht praktisch wortwörtlich der vorangegangenen Rekurseingabe, wenngleich die Parteibezeichnungen und Anträge dem Verfahrensstand angepasst und einzelne Passagen umgestellt wurden. Neu und zumindest teilweise auf den vorinstanzlichen Entscheid bezogen ist einzig der Hinweis, dass die Eltern des Beschwerdeführers inzwischen nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sein sollen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen und den Beschwerdeführer finanziell unterstützen könnten.

iusNet MigR 24.05.2023

 

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