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Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte

Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte

Ein libanesischer Staatsangehöriger, der früher bereits in der Schweiz gelebt und studiert hatte, reiste vor rund acht Jahren in die Schweiz ein, wo er bei der ETH Lausanne eine wissenschaftliche Tätigkeit aufnahm und deswegen eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons Waadt erhielt. Sein Gesuch um vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung wurde vom Service de Population du Canton de Vaud gestützt auf Art. 34 Abs. 4 AIG gutgeheissen; das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweigerte in der Folge jedoch die Zustimmung mit der Begründung, der Gesuchsteller sei wirtschaftlich nicht hinreichend integriert, da er in der Zeit seines Aufenthaltes während rund 18 Monaten staatliche Unterstützungsleistungen in der Höhe von gut Fr. 80'000.-- bezogen habe. Die Voraussetzungen in Art. 58a Abs. 1 Bst. d AIG seien daher nicht erfüllt (Ziff. 5.1.). 

iusNet MigR 24.05.2023

 

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