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Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug

Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug

Fachbeitrag
Familiennachzug

Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug

Anders als Schweizerinnen müssen ausländische Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für den Familiennachzug über hinreichend finanzielle Mittel verfügen, sodass die Familie nach der Einreise nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein wird (Art. 43 Abs. 1 lit. c AIG und Art. 44 Abs. 1 lit. c AIG). Ausgeschlossen soll der Nachzug gemäss Gesetz auch bei einem aktuellen oder zukünftigen Bezug von Ergänzungsleistungen sein (Art. 43 Abs. 1 lit. e AIG und Art. 44 Abs. 1 lit. c AIG).

Beendigung oder (Netto-)entlastung der öffentlichen Hand?

Unumstritten ist, dass ein vorbestehender Bezug von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen dem Familiennachzug nicht entgegensteht, wenn mit dem durch die nachziehende Person erwirtschafteten Einkommen der Bezug beendet werden kann. Mit Blick auf das öffentliche (fiskalische) Interesse muss ein Familiennachzug jedoch auch dann bewilligt werden, wenn sich durch das Einkommen der Bezug von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zumindest verringert und damit die öffentliche Hand gesamthaft entlastet wird. Diese Auffassung wird zu Recht in der Lehre vertreten. 1 Hinweise hierauf ergeben sich auch aus...

iusNet MigR 22.03.2023

 

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