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Familiennachzug

Familiennachzug

Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Rechtsprechung
Familiennachzug
Das Verwaltungsgericht Zürich setzt sich mit der Frage der Diskriminierung von Invaliden beim Familiennachzug auseinander und kommt dabei zu einem anderen Schluss als das Verwaltungsgericht Aargau in einem kürzlich publizierten Urteil (WBE.2020.190 vom 20. September 2022): Solange sich der Bezug der Ergänzungsleistungen durch den Familiennachzug unter Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens der Ehefrau nicht erhöht, muss der Familiennachzug bewilligt werden.
iusNet MigR 26.07.2023

Unterschiedliche Schwellen bei der Verweigerung des Familiennachzugs im kantonalen oder im Zustimmungsverfahren?

Rechtsprechung
Familiennachzug
Das Bundesgericht erteilt einer kreativen Argumentation des SEM und des Bundesverwaltungsgerichts eine Absage: Die Vorinstanzen waren aufgrund der Verweise in der Verordnung davon ausgegangen, dass im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Bewilligungserteilung gestützt auf Familiennachzug durch eine Schweizer Bürgerin Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG («auf Sozialhilfe angewiesen ist») zur Anwendung kommt und nicht Art. 63 Abs. 1 lit. c («dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist») und damit die Schwelle zur Nichterteilung im Zustimmungsverfahren niedriger liegen würde als im kantonalen Verfahren.
iusNet MigR 26.07.2023

Familiennachzugsrecht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge trotz Sozialhilfebezug

Rechtsprechung
Familiennachzug

EGMR, F-1316/2022, B.F. und andere gegen die Schweiz (Rs Nr. 13258/18, 15500/18, 57303/18 und 9078/20), Urteil vom 4. Juli 2023

Die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) rügt die Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Fällen von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die ihre Familie in die Schweiz nachziehen wollten, aber dazu nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügten, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt. Trotz dem Sozialhilfebezug dieser Personen gewichtete der EGMR die privaten Interessen der Flüchtlinge höher als das öffentliche Interesse an der Steuerung der Zuwanderung und dem wirtschaftlichen Wohl des Landes.
iusNet MigR 26.07.2023

Familiennachzug von Stiefkindern gestützt auf das FZA

Rechtsprechung
Familiennachzug

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3978/2021 vom 20. April 2023

Das Bundesverwaltungsgericht erinnert das SEM daran, dass – anders als im AIG – im Anwendungsbereich des FZA auch Stiefkinder von EU/EFTA-Bürgern nachgezogen werden können. Es spielt deshalb keine Rolle, welchen Aufenthaltsstatus die drittstaatsangehörige Mutter der Kinder hat. Dass ihre eigenständige Aufenthaltsbewilligung gestützt auf den sog. nachehelichen Härtefall bzw. die in der Zwischenzeit erteilte Niederlassungsbewilligung bezüglich ihrer eigenen Rechte günstiger ist als eine EU/EFTA-Bewilligung gestützt auf die Heirat, hindert sie bzw. den Stiefvater nicht am Nachzug der Kinder.
iusNet MigR 24.05.2023

Auch vorläufig Aufgenommene haben grundsätzlich das Recht, Konkubinatspartner nachzuziehen

Rechtsprechung
Familiennachzug

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-1708/2022 vom 14. April 2023

Das Bundesverwaltungsgericht weist das SEM an, das Familiennachzugsgesuch einer langjährig in der Schweiz anwesenden und gut integrierten vorläufig Aufgenommenen zugunsten ihres Konkubinatspartners gestützt auf Art. 8 EMRK materiell zu prüfen – auch wenn KonkubinatspartnerInnen nicht zum Personenkreis von Art. 85 Abs. 7 a–e AIG zählen. Für das Eintreten genügt, dass bezüglich des faktischen Aufenthaltsrechts und der gefestigten Lebenspartnerschaft (vorliegend mit gemeinsamem Kind) plausible Gründe vorliegen.
iusNet MigR 24.05.2023

Betreuung einer Tochter im Ausland rechtfertigt das Zuwarten mit der Aufnahme des Ehelebens in der Schweiz nicht

Rechtsprechung
Familiennachzug
Die Beschwerdeführer machten vor Bundesgericht im Wesentlichen geltend, es sei mit den Aufgaben einer verantwortungsbewussten Mutter nicht vereinbar, eine minderjährige Tochter in einer Grossstadt wie Bangkok alleine aufwachsen zu lassen (die Grosseltern würden 600 km von Bangkok entfernt leben). Den Verzicht auf den Nachzug der Tochter im Zeitpunkt der Heirat begründete das Ehepaar damit, dass man die Tochter nicht aus ihrem bisherigen Umfeld habe herausreissen wollen. Das Bundesgericht folgt dieser Argumentation nicht und kommt zum Schluss, das durch das jahrelange Getrenntleben die Beschwerdeführer ihr nur beschränktes Interesse an einem ortsgebundenen gemeinsamen Familienleben zum Ausdruck gebracht haben. Das Bundesgericht schützt die Erwägungen der Vorinstanz. Die Vorinstanz erwog in zulässiger Weise, es sei zwar nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin im Interesse einer bestmöglichen Ausbildung ihrer Tochter nach Bangkok gezogen sei; das ändere aber nichts daran, dass sie in Thailand mit den Grosseltern über eine Betreuungsalternative verfügt habe. Die Vorinstanz hielt im Übrigen zu Recht fest, dass die – je nach Quelle – im Zeitpunkt des Ablaufs der Nachzugsfrist 17 1/2 bzw. 18 1/2-jährige Tochter in einem Alter war, in welchem sie keiner massgebenden Betreuung mehr bedurfte. Auch wenn nachvollziehbar ist, dass die Beschwerdeführerin es vorzog, ihre Tochter bis ins Erwachsenenalter zu begleiten, ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz davon ausging, die Tochter hätte auch allein in der von den Beschwerdeführern gekauften Wohnung in Bangkok ihrem Studium nachgehen können.
iusNet MigR 24.05.2023

Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug

Fachbeitrag
Familiennachzug

Wann muss eine verbindliche Arbeitszusicherung vorgelegt werden?

Befindet sich die in der Schweiz ansässige Person in prekären finanziellen Verhältnissen, wird der Familiennachzug häufig abgelehnt. Das Bundesgericht senkte die praktischen Hürden, indem es eine tatsächliche Vermutung aufstellte: In die Schweiz nachgezogene Ehegatten können in der Regel einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ein zu berücksichtigendes Einkommen generieren. Es wird dargestellt, wie diese neueren Vorgaben (zurückhaltend) umgesetzt werden und wann auf Nachweise zu verzichten ist.
Lisa Rudin
iusNet MigR 22.03.2023

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