Schulthess Logo

Migrationsrecht > Rechtsprechung > Kanton > Familiennachzug > Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Rechtsprechung
Familiennachzug

Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Die Beschwerdeführerin stellte ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs, zwecks Verbleibs bei ihrem in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Ehemann. Während des laufenden Verfahrens kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt, welchem wie dem Vater eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde. Das Gesuch der Mutter und Ehefrau wurde jedoch abgelehnt, da die Voraussetzung genügender finanzieller Mittel gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. c bzw. lit. e AIG nicht erfüllt sei: Der Ehemann bezieht eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen.

Das Verwaltungsgericht Zürich erwägt, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin aus dem Anspruch auf Achtung des Privatlebens gemäss Art. 8 EMRK grundsätzlich einen Aufenthaltsanspruch ableiten kann: Er hält sich seit rund 18 Jahren in der Schweiz auf, wo er auch den Grossteil seiner Jugend verbrachte, eine Ausbildung absolvierte und arbeitete und wo sich sein ganzes familiäres Umfeld befindet. Entsprechend hat das Ehepaar gestützt auf Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV einen Anspruch auf Familiennachzug und darf die Behörde nicht nur im pflichtgemässen Ermessen nach Art. 44 AIG entscheiden.

iusNet MigR 26.07.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.