Unentgeltliche Rechtsbeistandschaft: Wie hoch liegt die Schwelle der Aussichtslosigkeit?
Ein Blick auf die praxisrelevante Frage danach, wann die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren ist und Betroffenen im migrationsrechtlichen Verfahren eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zur Seite zu stellen ist.
Fristauslösende Postfachzustellung von A-Post Plus am Samstag
Wenn Migrationsbehörden ihre Verfügungen per A-Post Plus statt mit eingeschriebener, persönlich entgegenzunehmender Post verschicken, dann hat dies Folgen für das Fristenmanagement von Anwaltskanzleien.
Unentgeltliche Rechtsbeiständin im erstinstanzlichen Verfahren
Auch im erstinstanzlichen, nichtstreitigen Verfahren muss einer bedürftigen Person gemäss Bundesgericht unter Umständen eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zur Seite gestellt werden.
Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege
Kurze Sachverhaltszusammenfassungen genügen gemäss Bundesgericht nicht, um ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege aufgrund von Aussichtslosigkeit abzulehnen.
Die Ansetzung einer Ausreisefrist ist eine anfechtbare Verfügung
Das Bundesgericht macht den kantonalen Behörden und Gerichten klar, dass die Ansetzung einer neuen Ausreisefrist gerichtlich überprüft werden muss, sofern dies der Betroffene verlangt.
Nichteintretensentscheid wegen «Copy & Paste»-Beschwerde
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich kritisiert die Beschwerdeschrift eines Rechtsanwaltes scharf und verweigert das Eintreten auf dessen Beschwerde, die das Begründungserfordernis nicht erfülle.
Kein Zustimmungsverfahren gestützt auf Art. 85 Abs. 3 VZAE im Nachgang zu einem kantonalen Beschwerdeentscheid
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich erneut mit einer Zustimmungsverweigerung des SEM zur Bewilligungsverlängerung gestützt auf die allgemeine Klausel von Art. 85 Abs. 3 VZAE zu befassen, in einem Fall, in dem zuvor die kantonale Beschwerdeinstanz die Verlängerung der Bewilligung angeordnet hatte.
Die «BörA» ist gegen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung zulässig / Umgang mit Internetquellen
Das Bundesgericht äussert sich zur prozessualen Frage, ob der Beschwerdeweg gegen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung offensteht, trotz Ausschluss gemäss Art. 83 lit. b BGG. Es erläutert ausserdem, wie Behörden vorzugehen haben, wenn sie ihren Entscheid mit Erkenntnissen aus Internetquellen begründen.
Ungenügende Weiterleitung einer Verfügung durch die Beiständin als Fristwiederherstellungsgrund
Das Bundesgericht betont die "existentielle Bedeutung" einer ausländerrechtlichen Wegweisungsverfügung für den Betroffenen. Die Behörde bzw. die zuständige Beiständin hat eine solche bei ihr eingegangene Verfügung mit ausdrücklichem Hinweis auf die Notwendigkeit einer fristgerechten Reaktion an den Weggewiesenen weiterzuleiten, selbst wenn die Beistandschaft bereits beendet ist. Tut sie dies nicht, so kann dem betroffenen Ausländer eine versäumte Rechtsmittelfrist nicht entgegengehalten werden. Ein nach der verspäteten Kenntnisahme der Verfügung gestelltes Fristwiederherstellungsgesuch ist gutzuheissen.