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Unentgeltliche Rechtsbeistandschaft: Wie hoch liegt die Schwelle der Aussichtslosigkeit?

Unentgeltliche Rechtsbeistandschaft: Wie hoch liegt die Schwelle der Aussichtslosigkeit?

Fachbeitrag
Verfahrensrecht

Unentgeltliche Rechtsbeistandschaft: Wie hoch liegt die Schwelle der Aussichtslosigkeit?

Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen

In Art. 29 Abs. 3 BV ist der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und ggf. auch auf Bestellung einer unentgeltliche Rechtsbeistandschaft verankert. Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sind: Erstens, dass die antragstellende Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Begehren zweitens (kumulativ), nicht aussichtslos erscheint. Für die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wird im Sinne einer zusätzlichen Voraussetzung verlangt, dass die Vertretung durch einen Anwalt zur Wahrung der Rechte der Antragstellerin notwendig ist. Beim Anspruch auf „UP/URB“ handelt es sich um eine verfassungsmässige Mindestgarantie, welche sicherstellen soll, dass auch finanziell schwache Personen ihre Rechte auf dem Prozessweg durchsetzen können. Auch wenn im migrationsrechtlichen Verfahren die Gebühren und Anwaltskosten nicht an jene eines Zivilprozesses heranreichen, so sind sie doch für viele zu hoch. Zudem ist häufig gerade die knappe finanzielle Lage der Betroffenen Auslöser des Verfahrens: Eine Bewilligung wird nicht verlängert wegen Sozialhilfebezug, eine Rückstufung...

iusNet MigR 20.03.2024

 

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