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Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege

Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Solothurn (Erlöschen der Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA) stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das kantonale Gericht wies dieses Gesuch ab, wogegen die Portugiesin Beschwerde an das Bundesgericht erhob und eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 und Abs. 3 BV rügte. Eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist gemäss Bundesgericht im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zulässig, da die Verweigerung einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann.  

iusNet MigR 22.11.2023

 

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