Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege
Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege
Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Mindestbegründung von (Zwischen-)Entscheiden über die unentgeltliche Rechtspflege
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Solothurn (Erlöschen der Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA) stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das kantonale Gericht wies dieses Gesuch ab, wogegen die Portugiesin Beschwerde an das Bundesgericht erhob und eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 und Abs. 3 BV rügte. Eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist gemäss Bundesgericht im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zulässig, da die Verweigerung einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann.
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