Es besteht keine Grundlage für die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung wegen Verheimlichung wesentlicher Tatsachen, wenn die Verhaftung des Kandidaten dem SEM im Zeitpunkt des Einbürgerungsentscheids bereits bekannt war. Das Bundesverwaltungsgericht äussert sich klar dazu, was es von der Vorgehensweise des SEM hält, welches nicht einmal den Ausgang des Strafverfahrens abwartet, bevor es die Einbürgerung für nichtig erklärt.