Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich
Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich
Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich
Der 61-jährige Beschwerdeführer lebt seit 1995 in der Schweiz. Er war aufgrund einer Heirat mit einer Schweizer Bürgerin, mit der er zwei erwachsene Kinder hat, bis 2007 im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kantons Waadt (die Aufenthaltsbewilligung war ihm trotz der Scheidung von seiner Ehefrau im Jahr 2000 jeweils jährlich verlängert worden). Ende 2007 zog der Beschwerdeführer in den Kanton Genf, wo er ein Gesuch um Kantonswechsel einreichte. Die Schreiben, die ihm die Genfer Behörden daraufhin schickten, liess er unbeantwortet, sodass sein Dossier archiviert wurde. Der Beschwerdeführer blieb ohne Aufenthaltsbewilligung in Genf wohnhaft. Zehn Jahre später, im November 2017, beantragte er bei den Genfer Migrationsbehörden eine Aufenthaltsbewilligung, die ihm von den kantonalen Instanzen verweigert wurde.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details
steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.