Bewilligung F – (k)ein Dauerstatus in Anbetracht des Anspruchs auf Schutz des Privatlebens
Das Bundesgericht entwickelt seine Rechtsprechung zum Aufenthalt gestützt auf den in Art. 8 EMRK verankerten Anspruch auf Schutz des Privatlebens weiter: Urs Ebnöther beleuchtet verschiedene Aspekte des neusten Urteils, in welchem es um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die vorläufig aufgenommenen Beschwerdeführenden ging.
Die Zustimmungskompetenz des SEM geht zu weit und verstösst gegen das Gewaltenteilungsprinzip. Das Ende einer bewegten Geschichte zum Zustimmungsverfahren?
In einem selten gesehenen Kraftakt hebelt das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bestimmung zum Zustimmungsverfahren teilweise aus: Im Falle von Anspruchsbewilligungen, über die bereits eine kantonale Gerichtsinstanz positiv entschieden hat, verliert das SEM das Recht, in einem Zustimmungsverfahren sein Veto einzulegen.
Der Fachbeitrag bietet einen Überblick der bisher ergangenen Rechtsprechung zu der per 1. Januar 2019 eingeführten migrationsrechtlichen Massnahme der sog. Rückstufung. Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung, die durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt wird, wirft materielle und prozessuale Fragen auf. Welche davon sind mittlerweile geklärt, welche weiterhin offen und was ergibt sich aus dem aktuellen Stand für die Praxis?
Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug
Ablehnungen von Gesuchen um Familiennachzug werden oft mit den fehlenden finanziellen Mitteln begründet. Wann kann auf verbindliche Nachweise dafür verzichtet werden, dass die nachzuziehende Person in der Schweiz eine Stelle antreten kann? Das Bundesgericht hat eine Vermutung aufgestellt, welche zu den kantonalen Behörden nur beschränkt durchdringt.
Der Autor thematisiert anhand diverser kantonaler Urteile praxisrelevante Aspekte in Härtefallverfahren, inbesondere die fehlende Parteistellung von abgewiesenen Asylsuchenden, die Integrationsprüfung bei mehreren Gesuchstellenden aus derselben Familie sowie die Auswirkungen von Sozialhilfebezug.
Anfang November 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens März 2025 in der Schweiz verbleiben dürfen. Er wollte damit den Betroffenen eine gewisse Sicherheit geben: Selbst bei einer Beendigung des Krieges wird der S-Status nicht von heute auf morgen aufgehoben. Welche Rechte bringt der S-Status mit sich? Und wie wird es für die Betroffenen nach dessen Aufhebung weitergehen?
Der Beitrag bietet eine Übersicht der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Migrationsrechts im zweiten Halbjahr 2023. Den Schwerpunkt bildet die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagene Revision von Art. 50 AIG.
Unentgeltliche Rechtsbeistandschaft: Wie hoch liegt die Schwelle der Aussichtslosigkeit?
Ein Blick auf die praxisrelevante Frage danach, wann die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren ist und Betroffenen im migrationsrechtlichen Verfahren eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zur Seite zu stellen ist.