Gesetzgebungsübersicht erstes Halbjahr 2024
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Kurzfristige Festhaltung in grenznahen Ausreisezentren
Das Rückreisezentrum im Mendrisio-Rancate dient der vorübergehenden Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern im Hinblick auf die Übergabe der betroffenen Personen an die italienischen Behörden. Damit in diesen Fällen eine kurzfristige Festhaltung angeordnet werden kann, wurde Art. 73 AIG angepasst. Neu dürfen Personen ohne Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bis zur Übergabe an die zuständigen Behörden eines Nachbarstaates, höchstens aber drei Tage festgehalten werden (Art. 73 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 AIG).
Der Bund kann sich neu gestützt auf Art. 83 Abs. 3 AIG für einen befristeten Zeitraum mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung von Personen nach Art. 73 Abs. 1 lit. c AIG beteiligen. Eine finanzielle Beteiligung setzt voraus, dass die betreffende Person in einem kantonalen Ausreisezentrum im Grenzraum festgehalten wird, im entsprechenden Grenzraum eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen zu verzeichnen ist, und das kantonale Ausreisezentrum der kurzzeitigen...
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