«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK
«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK
Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel
«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK
Eine syrische Familie flüchtete im Jahr 2014 in die Schweiz, wo die beiden Eheleute zusammen mit ihren damals ein- und zweijährigen Kindern vorläufig aufgenommen wurden (E.9.5.). Nach der Scheidung des Ehepaares vier Jahre später blieben die Kinder in der Obhut der Mutter, die im Jahr 2021 für diese eine Aufenthaltsbewilligung beantragte. Der Kindsvater mit gemeinsamem Sorgerecht hatte eine solche, anders als die Mutter, bereits erhalten. Die Freiburger Behörden, zuletzt das kantonale Verwaltungsgericht, lehnten das Gesuch der vorläufig aufgenommenen 10- und 12-jährigen Kinder ab.
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