BGer 2C_157/2023, Urteil vom 23. Juli 2024, franz.
Ein im Urteilszeitpunkt 15-jähriges Mädchen aus Syrien, dessen Familie in der Schweiz vor 10 Jahren vorläufig aufgenommen worden ist, hat gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung: Sein F-Ausweis muss in einen B-Ausweis umgewandelt werden.
BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, publiziert als BGE 150 I 93
Das Bundesgericht entwickelt seine Rechtsprechung zum Aufenthalt gestützt auf den in Art. 8 EMRK verankerten Anspruch auf Schutz des Privatlebens weiter: Urs Ebnöther beleuchtet verschiedene Aspekte des neusten Urteils, in welchem es um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die vorläufig aufgenommenen Beschwerdeführenden ging.
BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, franz., publiziert als BGE 150 I 93
Das Bundesgericht macht endgültig klar, dass sich auch vorläufig aufgenommene Personen nach einer langjährigen Anwesenheit in der Schweiz auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) berufen können. Direkt gestützt auf dieses Menschenrecht ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung möglich.