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Schutz Privatleben

EMRK-Aufenthaltsanspruch für 15-jährige vorläufig aufgenommene Schülerin

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

BGer 2C_157/2023, Urteil vom 23. Juli 2024, franz.

Ein im Urteilszeitpunkt 15-jähriges Mädchen aus Syrien, dessen Familie in der Schweiz vor 10 Jahren vorläufig aufgenommen worden ist, hat gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung: Sein F-Ausweis muss in einen B-Ausweis umgewandelt werden.
iusNet MigR 25.09.2024

Bewilligung F – (k)ein Dauerstatus in Anbetracht des Anspruchs auf Schutz des Privatlebens

Kommentierung
Statusänderungen / Kantonswechsel

BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, publiziert als BGE 150 I 93

Das Bundesgericht entwickelt seine Rechtsprechung zum Aufenthalt gestützt auf den in Art. 8 EMRK verankerten Anspruch auf Schutz des Privatlebens weiter: Urs Ebnöther beleuchtet verschiedene Aspekte des neusten Urteils, in welchem es um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die vorläufig aufgenommenen Beschwerdeführenden ging.
Urs Ebnöther
iusNet MigR 22.05.2024

«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, franz., publiziert als BGE 150 I 93

Das Bundesgericht macht endgültig klar, dass sich auch vorläufig aufgenommene Personen nach einer langjährigen Anwesenheit in der Schweiz auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) berufen können. Direkt gestützt auf dieses Menschenrecht ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung möglich.
iusNet MigR 20.03.2024