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Migrationsrecht > Stichwortverzeichnis > Härtefall vorläufig Aufgenommene

Härtefall vorläufig Aufgenommene

«F in B» direkt gestützt auf Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

BGer, 2C_198/2023, Urteil vom 7. Februar 2024, franz., zur Publikation vorgesehen

Spätestens nach zehnjährigem Aufenthalt kommt auch für vorläufig aufgenommene Personen ("F-Ausweis") die Anwendung von Art. 8 EMRK (Schutz des Privatlebens) und die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtes in Betracht. Im vorliegenden Fall wird zwar die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung wegen des Alters der Kinder von 10 und 12 Jahren (noch) verweigert. Das Bundesgericht macht jedoch auf die statusbedingten Einschränkungen der Mobilität und die Probleme bei der Lehrstellensuche aufmerksam, die bei einem Langzeitaufenthalt das Recht auf Achtung des Privatlebens von vorläufig Aufgenommenen verletzen können.
iusNet MigR 20.03.2024

Härtefallbewilligung für AHV-Rentnerin trotz Sozialhilfebezug und fehlenden Deutschkenntnissen

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

VGer ZH, VB.2022.00788, Urteil vom 1. Februar 2023

Das Verwaltungsgericht geht in seinem Urteil zwar wie die Vorinstanzen davon aus, dass die heutige AHV-Rentnerin in wirtschaftlicher und sprachlicher Hinsicht Integrationsdefizite aufweist. Diese war bis zu ihrer Pensionierung nie auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig gewesen und versteht die deutsche Sprache weder in Wort noch Schrift. In der Folge würdigt das Gericht jedoch die besonderen persönlichen Umstände der Syrerin, einer Analphabetin, die Mutter von 16 Kindern ist und deshalb während ihres ganzen Lebens von Kinderbetreuungspflichten absorbiert war. Das Gericht wirft ihr daher nicht vor, dass sie, die erst im Alter von 58 Jahren eingereist ist, in der Schweiz während der kurzen Zeitspanne bis zu ihrer Pensionierung keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte, und weist das Migrationsamt an, die vorläufige Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung «umzuwandeln».
iusNet MigR 24.05.2023