Kein Einreiseverbot bei leichter Kriminalität einer EU-Bürgerin
Kein Einreiseverbot bei leichter Kriminalität einer EU-Bürgerin
Kein Einreiseverbot bei leichter Kriminalität einer EU-Bürgerin
Eine 27-jährige Österreicherin erzählte einem ihr unbekannten 87-jährigen Mann wahrheitswidrig von einer finanziellen Notlage und schaffte es dadurch, ihn zu veranlassen, mit ihr zu seiner Bank zu gehen, um einen Betrag von Fr. 4'500.- abzuheben. Nachdem die Bankangestellte Verdacht geschöpft und die Polizei alarmiert hatte, wurde die Österreicherin verhaftet und im folgenden Strafverfahren wegen versuchten Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.- verurteilt. Die kantonale Migrationsbehörde wies die hier nicht aufenthaltsberechtigte Frau per sofort aus der Schweiz weg; das SEM verfügte ein zweijähriges Einreiseverbot gestützt auf Art. 67 AIG.
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