Eine kenianische Küchenhelferin, die sich erst kurz vor dem kantonalen Wegweisungsurteil von der Sozialhilfe lösen konnte, erfüllt laut Bundesgericht den Widerrufsgrund des Sozialhilfebezuges nicht: Dank einer überwundenen Alkoholsucht kann der alleinstehenden Frau, die sich seit gut 20 Jahren in der Schweiz aufhält, eine gute Integrationsprognose gestellt werden.