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Bundesgericht definiert Kriterien für die Annahme eines leichten Falls eines unrechtmässigen Sozialhilfebezugs

Bundesgericht definiert Kriterien für die Annahme eines leichten Falls eines unrechtmässigen Sozialhilfebezugs

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Bundesgericht definiert Kriterien für die Annahme eines leichten Falls eines unrechtmässigen Sozialhilfebezugs

Der Sozialhilfe beziehende Beschuldigte liess sich im Februar 2017 sein Freizügigkeitsguthaben von CHF 18'393.15 auszahlen, ohne die zuständigen Sozialen Dienste zu informieren. Diese erfuhren im August 2017 vom Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich vom Bezug des Freizügigkeitsguthabens. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden dem Beschuldigten CHF 13'735.30 zu viel Sozialhilfe ausbezahlt. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte den Beschuldigten wegen unrechtmässigen Sozialhilfebezugs i.S.v. Art. 148a Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen und ordnete eine Landesverweisung von fünf Jahren an. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Beschuldigten gut: 

iusNet MigR 26.07.2023

 

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