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Gute Prognose im Hinblick auf nachhaltige Loslösung der Sozialhilfe trotz früherer Alkoholsucht

Gute Prognose im Hinblick auf nachhaltige Loslösung der Sozialhilfe trotz früherer Alkoholsucht

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Gute Prognose im Hinblick auf nachhaltige Loslösung der Sozialhilfe trotz früherer Alkoholsucht

Die kenianische Beschwerdeführerin reiste 2003 in die Schweiz ein, wo sie aufgrund der Heirat mit einem Schweizer Bürger eine Aufenthaltsbewilligung erhielt. Nach der Trennung des Ehepaares wurde der Beschwerdeführerin die Aufenthaltsbewilligung wegen Vorliegens eines nachehelichen Härtefalles bzw. im Interesse des Kindeswohls verlängert. Ihr vorehelicher, im Zeitpunkt der Beschwerde bereits volljähriger Sohn, musste fremdplatziert werden. Die Beschwerdeführerin nahm an Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen teil und war auch wiederholt erwerbstätig, verlor die entsprechenden Stellen aber nach kurzer Zeit wieder, was auf ihre Alkoholsucht zurückzuführen war. Dank der Überwindung der Alkoholkrankheit arbeitete die Beschwerdeführerin wieder vermehrt in der Gastronomie und als Küchenhilfe, wobei sie zuletzt rund netto Fr. 2'600.-- verdiente.

iusNet MigR 27.11.2024

 

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