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Ergänzungsleistungen

Diskriminierung beim Familiennachzug von Personen, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen

Rechtsprechung
Familiennachzug
Das Verwaltungsgericht Zürich setzt sich mit der Frage der Diskriminierung von Invaliden beim Familiennachzug auseinander und kommt dabei zu einem anderen Schluss als das Verwaltungsgericht Aargau in einem kürzlich publizierten Urteil (WBE.2020.190 vom 20. September 2022): Solange sich der Bezug der Ergänzungsleistungen durch den Familiennachzug unter Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens der Ehefrau nicht erhöht, muss der Familiennachzug bewilligt werden.
iusNet MigR 26.07.2023

Härtefallbewilligung für AHV-Rentnerin trotz Sozialhilfebezug und fehlenden Deutschkenntnissen

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

VGer ZH, VB.2022.00788, Urteil vom 1. Februar 2023

Das Verwaltungsgericht geht in seinem Urteil zwar wie die Vorinstanzen davon aus, dass die heutige AHV-Rentnerin in wirtschaftlicher und sprachlicher Hinsicht Integrationsdefizite aufweist. Diese war bis zu ihrer Pensionierung nie auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig gewesen und versteht die deutsche Sprache weder in Wort noch Schrift. In der Folge würdigt das Gericht jedoch die besonderen persönlichen Umstände der Syrerin, einer Analphabetin, die Mutter von 16 Kindern ist und deshalb während ihres ganzen Lebens von Kinderbetreuungspflichten absorbiert war. Das Gericht wirft ihr daher nicht vor, dass sie, die erst im Alter von 58 Jahren eingereist ist, in der Schweiz während der kurzen Zeitspanne bis zu ihrer Pensionierung keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte, und weist das Migrationsamt an, die vorläufige Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung «umzuwandeln».
iusNet MigR 24.05.2023

Die finanziellen Voraussetzungen für den Familiennachzug

Fachbeitrag
Familiennachzug

Wann muss eine verbindliche Arbeitszusicherung vorgelegt werden?

Befindet sich die in der Schweiz ansässige Person in prekären finanziellen Verhältnissen, wird der Familiennachzug häufig abgelehnt. Das Bundesgericht senkte die praktischen Hürden, indem es eine tatsächliche Vermutung aufstellte: In die Schweiz nachgezogene Ehegatten können in der Regel einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ein zu berücksichtigendes Einkommen generieren. Es wird dargestellt, wie diese neueren Vorgaben (zurückhaltend) umgesetzt werden und wann auf Nachweise zu verzichten ist.
Lisa Rudin
iusNet MigR 22.03.2023

Keine Diskriminierung von EL-Bezügerinnen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit bei erwerbsloser Wohnsitznahme

Rechtsprechung
Bewilligungen Nichterwerbstätige
Das Bundesgericht erachtet die Regelung, wonach nur Personen mit hinreichend finanziellen Mitteln im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zugelassen werden, als geeignetes und erforderliches Mittel, um das öffentliche (fiskalische) Interesse der Schweiz zu wahren. Es lässt deshalb offen, ob das Kriterium der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit gesamthaft betrachtet zu einer (indirekten) Diskriminierung führt, und weist die Beschwerde einer arbeitsunfähigen Spanierin ab.
iusNet MigR 22.03.2023

Bezug von Ergänzungsleistungen stellt keinen Widerrufsgrund dar

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

BGer 2C_60/2022, Urteil vom 27. Dezember 2022

An der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur künftigen Loslösung von der Sozialhilfe dank (frühzeitiger) Pensionierung ändert dies allerdings nichts: Sozialhilfebezüger, die in Zukunft nur deshalb keine Sozialhilfe mehr beziehen werden, weil sie wegen einer IV- oder AHV-Rente Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden, müssen sich den künftigen Bezug der EL in einer Verhältnismässigkeitsprüfung entgegenhalten lassen. EL-Bezüge fallen auf Seiten des öffentlichen Interesses an einer Wegweisung ins Gewicht und vermögen unter Umständen das private Interesse am Verbleib in der Schweiz zu überwiegen. Eine solche Verhältnismässigkeitsprüfung greift jedoch nur – dies wird mit dem vorliegenden Urteil klargestellt – wenn die betroffene Person im Zeitpunkt des letztinstanzlichen Urteils immer noch Sozialhilfe bezieht und somit den entsprechenden Widerrufsgrund erfüllt.
iusNet MigR 22.03.2023