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Keine Diskriminierung von EL-Bezügern beim Familiennachzug

Keine Diskriminierung von EL-Bezügern beim Familiennachzug

Rechtsprechung
Familiennachzug

Keine Diskriminierung von EL-Bezügern beim Familiennachzug

Der Beschwerdeführer hielt sich schon in den 80er Jahren als Saisonnier in der Schweiz auf, ab 1997 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung und seit rund 10 Jahren verfügt er über eine Niederlassungsbewilligung. Er bezieht eine volle IV-Rente sowie eine Rente der Personalvorsorgestiftung, welche für den Lebensunterhalt indes nicht ausreichen, weshalb er zusätzlich Ergänzungsleistungen bezieht. Das Kantonale Migrationsamt lehnte sein Gesuch um Nachzug seiner Ehefrau nach mehreren erfolglosen Versuchen noch mit dem Status der Aufenthaltsbewilligung erneut ab. Die hiergegen erhobene Einsprache wurde ebenso abgelehnt wie die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht Aargau mit einem als Leitentscheid gekennzeichneten Urteil vom 20. September 2022.

iusNet MigR 22.05.2024

 

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