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Schulden

Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern

Rechtsprechung
Einbürgerung

BGer, 1D_5/2022, Urteil vom 25. Oktober 2023

Liegen Schulden lange zurück und bemüht sich der Kandidat nachweislich um deren Tilgung, so darf die Einbürgerung trotz entgegenstehender eindeutiger kantonaler Bestimmungen nicht ohne Würdigung der persönlichen Umstände pauschal verweigert werden.
iusNet MigR 24.01.2024

Wegweisung eines Secondos wegen Schuldenwirtschaft ist ohne zeitnah vorangegangene Verwarnung unverhältnismässig

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf
Das Bundesgericht bekräftigt seine Rechtsprechung, wonach eine Bewilligung bei Ausländern, die sich schon seit langer Zeit in der Schweiz aufhalten, insbesondere Ausländern der zweiten Generation, nur «mit Zurückhaltung» widerrufen werden darf. Zwar kann auch Secondos das mutwillige Schuldenmachen zum Verhängnis werden, doch ist bei Ihnen der Umstand, dass kaum mehr Verbindungen zum Heimatland bestehen, besonders zu gewichten. Betont wird im vorliegenden Fall vom Bundesgericht zudem, dass vor dem Widerruf zwingend (erneut) eine Verwarnung ausgesprochen werden muss; viele Jahre zurückliegende Verwarnungen genügen nicht.
iusNet MigR 20.09.2023