Eingehende aussagepsychologische Würdigung in einem nachehelichen Härtefallverfahren
Eingehende aussagepsychologische Würdigung in einem nachehelichen Härtefallverfahren
Eingehende aussagepsychologische Würdigung in einem nachehelichen Härtefallverfahren
Die Beschwerdeführerin war zu ihrem Ehemann in die Schweiz eingereist. Das kantonale Amt ging davon aus, dass sie daraufhin nicht bei ihrem Ehemann Wohnsitz genommen hatte und stellte ihr den Widerruf der Einreiseermächtigung in Aussicht. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin mit, sie sei Opfer ehelicher Gewalt geworden und halte sich im Frauenhaus auf.
Da die Beschwerdeführerin nach einer entsprechenden Visumerteilung und bewilligtem Gesuch um Familiennachzug legal in die Schweiz eingereist war und zu Beginn unbestritten mit dem Ehemann zusammenlebte, ist ein nachehelicher Härtefall zu prüfen. Dass ihr noch keine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden war, ändert hieran laut Verwaltungsgericht nichts.
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