Obergericht des Kantons Aargau WBE.2020.92, Urteil vom 22. August 2024
Das Verwaltungsgericht Aargau analysiert äusserst akribisch die Aussagen einer Frau, die geltend macht, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Bejahung des Härtefalls trotz Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.