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nachehelicher Härtefall

Gesetzgebungsübersicht zweites Halbjahr 2023

Fachbeitrag
Bewilligungen Erwerbstätige
Der Beitrag bietet eine (weder abschliessende noch objektive) Übersicht der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Migrationsrechts im zweiten Halbjahr 2023. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagenen Revision von Art. 50 AIG – diese soll die Lage von ausländischen Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbessern.
Valerio Priuli
iusNet MigR 24.01.2024

Anerkennung der Ehefrau als Vergewaltigungsopfer trotz strafrechtlicher Entlastung des Ehemannes

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

BVGer F_5273/2020, Urteil vom 27. November 2023

Das Bundesverwaltungsgericht nimmt wegen den verschiedenen Beweismassstäben trotz einer bereits stattgefundenen strafrechtlichen Würdigung eine eigene, ausländerrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes vor. Es erachtet es trotz Einstellung des Strafverfahrens zugunsten des mutmasslichen Täters für glaubhaft, dass die Ehefrau vom Ehemann vergewaltigt worden ist, und anerkennt gestützt auf diese Gewalttat einen nachehelichen Härtefall.
iusNet MigR 24.01.2024

Psychische Erkrankung als wichtiger Grund für nachehelichen Härtefall

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

BVGer, F_6565/2020, Urteil vom 18. September 2023, franz.

Ein nachehelicher Härtefall kann auch vorliegen, ohne dass die ausländische Person in der Schweiz besonders gut integriert wäre oder eheliche Gewalt erlitten hätte. Das Bundesverwaltungsgericht anerkennt vorliegend eine psychische Erkrankung als Härtefallgrund, weil sich die Krankheit der in ihrer Kindheit im familiären Umfeld missbrauchten Beschwerdeführerin bei einer Rückkehr ins Heimatland verschlimmern würden.
iusNet MigR 22.11.2023

Nachehelicher Härtefall wegen psychischer Gewalt durch den «erzkonservativen» Schwiegervater

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

VGer ZH, VB.2022.00147, Urteil vom 20. Juli 2022

Im vorliegenden Fall macht das kantonale Gericht mit selten klaren Worten das ganze (Gross-)Familiensystem und insbesondere den patriarchalen Schwiegervater für die psychische Oppression verantwortlich. Das passive Verhalten des Ehemannes, der nicht willens und nicht fähig war, seine Ehefrau vor den schwiegerväterlichen Unterdrückungen, Blossstellungen und Beleidigungen zu schützen, ist zumindest indirekt auch für die Gewaltausübung verantwortlich.
iusNet MigR 22.03.2023