Obergericht des Kantons Aargau WBE.2020.92, Urteil vom 22. August 2024
Das Verwaltungsgericht Aargau analysiert äusserst akribisch die Aussagen einer Frau, die geltend macht, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Bejahung des Härtefalls trotz Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.
Das Bundesgericht muss das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn an den Sinngehalt der Bestimmungen über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt erinnern.
Der Beitrag bietet eine Übersicht der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des Migrationsrechts im zweiten Halbjahr 2023. Den Schwerpunkt bildet die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagene Revision von Art. 50 AIG.
Einem Opfer von ehelicher Gewalt muss im ausländerrechtlichen Verfahren unter Umständen auch dann geglaubt werden, wenn das strafrechtliche Verfahren gegen den mutmasslichen Täter eingestellt worden ist.
BVGer, F_6565/2020, Urteil vom 18. September 2023, franz.
Eine Härtefallprüfung fällt trotz fehlender beruflicher und sozialer Integration der arbeitsunfähigen IV-Rentnerin und EL-Bezügerin zu deren Gunsten aus. Ausschlaggebend für die Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, welche die Reintegration im Heimatland erschweren würde.
Nebst physischer kann auch psychische Gewaltanwendung dazu führen, dass sich das Opfer auf einen nachehelichen Härtefall berufen und deshalb nach der Trennung vom Ehegatten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beanspruchen kann.