Im vorliegenden Fall macht das kantonale Gericht mit selten klaren Worten das ganze (Gross-)Familiensystem und insbesondere den patriarchalen Schwiegervater für die psychische Oppression verantwortlich. Das passive Verhalten des Ehemannes, der nicht willens und nicht fähig war, seine Ehefrau vor den schwiegerväterlichen Unterdrückungen, Blossstellungen und Beleidigungen zu schützen, ist zumindest indirekt auch für die Gewaltausübung verantwortlich.