Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Schwere des Verschuldens und die Rückfallgefahr bei einer jungen Trickbetrügerin aus Österreich. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot, das die Freizügigkeitsrechte einschränken würde, unzulässig sei.
Das Bundesgericht will im Falle eines straffälligen Deutschen (bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen Veruntreuung im Jahr 2013) eine freizügigkeitsrechtlich relevante Rückfallgefahr sehen, obschon dieser letztmals vor sieben Jahren delinquiert hatte (Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen grober Verkehrsregelverletzung).