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Einreiseverbot

Einreiseverbot trotz explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3533/2021 vom 8. März 2023

Bereits in Entscheid F-1776/2019 liess das Bundesverwaltungsgericht auch bei explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung ein Hintertürchen offen für ein Einreiseverbot. So soll ein solches möglich sein für diejenigen Straftaten, die ihrer Natur nach zwar keine (fakultative) Landesverweisung, jedoch ein Einreiseverbot von weniger als drei Jahren erfordern, etwa AIG-Widerhandlungen. Im Urteil F-3533/2021 geht das Bundesverwaltungsgericht nun noch einen Schritt weiter. Ein Einreiseverbot soll auch dann möglich sein, wenn die Strafjustiz (angebliche?) AIG-Delikte ausser Acht gelassen hatte.
iusNet MigR 24.05.2023

Zweijähriges Einreiseverbot nach Schengen-Overstay von 77 Tagen ist unverhältnismässig

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

BVGer F-3585/2022, Urteil vom 4. Januar 2023

Das Bundesverwaltunggericht erachtet das vom SEM verhängte zweijährige Einreiseverbot als zu streng. Zwar müsse der Betroffene eine vorübergehende Erschwernis der Kontaktpflege zu seinen Eltern in Kauf nehmen. Da er sich aber sonst keine Verfehlungen vorwerfen lassen müsse und die Dauer seines Overstays mit 77 Tagen «relativ kurz» sei, erscheine ein zweijähriges Einreiseverbot unverhältnismässig; das Verbot sei auf die Dauer von einem Jahr zu begrenzen.
iusNet MigR 22.03.2023