Das Bundesgericht äussert sich zur prozessualen Frage, ob der Beschwerdeweg gegen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung offensteht, trotz Ausschluss gemäss Art. 83 lit. b BGG. Es erläutert ausserdem, wie Behörden vorzugehen haben, wenn sie ihren Entscheid mit Erkenntnissen aus Internetquellen begründen.