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Rückfallgefahr trotz langjährigem Wohlverhalten

Rückfallgefahr trotz langjährigem Wohlverhalten

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Rückfallgefahr trotz langjährigem Wohlverhalten

Der deutsche Beschwerdeführer lebt mit einer Bewilligung C EU/EFTA seit über zwanzig Jahren in der Schweiz. Er ist heute mit einer polnischen Staatsangehörigen verheiratet, mit der er einen gemeinsamen zehnjährigen Sohn hat. In den Jahren 2005 bis 2017 wurde er mehrmals strafrechtlich verurteilt, wobei ein Urteil aus dem Jahr 2013 am schwersten wiegt: Damals wurde der Beschwerdeführer hauptsächlich wegen Veruntreuung und versuchten Betruges mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 100.-- belegt. Die übrigen Verurteilungen betreffen allesamt SVG-Delikte, wobei die letzte eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts, begangen im August 2016, betraf (Geldstrafe von 30 Tagessätzen). Der Beschwerdeführer ist zudem stark verschuldet.

iusNet MigR 22.11.2023

 

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