Das Bundesverwaltungsgericht erinnert das SEM daran, dass die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS II) bei einem blossen Schengen-Overstay, der für den Ausländer nur zu einer Busse führte, nicht zulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Schwere des Verschuldens und die Rückfallgefahr bei einer jungen Trickbetrügerin aus Österreich. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot, das die Freizügigkeitsrechte einschränken würde, unzulässig sei.
Die vorzeitige Löschung einer Landesverweisung aus dem SIS kann von den Betroffenen zwar jederzeit verlangt werden, die Voraussetzungen dazu werden vom Bundesverwaltungsgericht aber äusserst restriktiv umschrieben.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3533/2021 vom 8. März 2023
Erneut beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, unter welchen Umständen das SEM ein Einreiseverbot aufgrund von Straffälligkeit auch dann verfügen kann, wenn das Strafgericht auf eine Landesverweisung verzichtet hatte.
Ein ausländischer Student besucht seine in der Schweiz lebenden Eltern und bleibt hier länger als nach dem Schengenrecht erlaubt. Seine Erklärung, er hätte von der Begrenzung der zulässigen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nichts gewusst, nützt ihm vor dem Bundesverwaltungsgericht nichts. Das Gericht kommt ihm dennoch entgegen.