iusNet Migrationsrecht

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Einreiseverbot

Schengen-Overstay rechtfertigt ein Einreiseverbot, nicht aber die Ausschreibung im SIS

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

BVGer F-3517/2023, Urteil vom 4. Juli 2024

Das Bundesverwaltungsgericht erinnert das SEM daran, dass die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS II) bei einem blossen Schengen-Overstay, der für den Ausländer nur zu einer Busse führte, nicht zulässig ist.
iusNet MigR 25.09.2024

Kein Einreiseverbot bei leichter Kriminalität einer EU-Bürgerin

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

BVGer F-3567/2023, Urteil vom 13. Juni 2024

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Schwere des Verschuldens und die Rückfallgefahr bei einer jungen Trickbetrügerin aus Österreich. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot, das die Freizügigkeitsrechte einschränken würde, unzulässig sei.
iusNet MigR 24.07.2024

Voraussetzungen für die Löschung einer Ausschreibung im SIS

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

BVGer, A_1083/2023, Urteil vom 12. März 2024

Die vorzeitige Löschung einer Landesverweisung aus dem SIS kann von den Betroffenen zwar jederzeit verlangt werden, die Voraussetzungen dazu werden vom Bundesverwaltungsgericht aber äusserst restriktiv umschrieben.
iusNet MigR 22.05.2024

Einreiseverbot trotz explizitem Verzicht des Strafgerichts auf eine Landesverweisung

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-3533/2021 vom 8. März 2023

Erneut beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, unter welchen Umständen das SEM ein Einreiseverbot aufgrund von Straffälligkeit auch dann verfügen kann, wenn das Strafgericht auf eine Landesverweisung verzichtet hatte.
iusNet MigR 24.05.2023

Zweijähriges Einreiseverbot nach Schengen-Overstay von 77 Tagen ist unverhältnismässig

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

BVGer F-3585/2022, Urteil vom 4. Januar 2023

Ein ausländischer Student besucht seine in der Schweiz lebenden Eltern und bleibt hier länger als nach dem Schengenrecht erlaubt. Seine Erklärung, er hätte von der Begrenzung der zulässigen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nichts gewusst, nützt ihm vor dem Bundesverwaltungsgericht nichts. Das Gericht kommt ihm dennoch entgegen.
iusNet MigR 22.03.2023